Winterdienst versäumt – Bürger klagt gegen die Stadt Iserlohn
26. Februar 2010
Dienstag, den 23. Februar 2010 um 21:03 Uhr
Der Winter 2009/2010 war seit gut fünf Jahren wieder mal ein sehr kräftiger. Die Straßen und Gehwege in Iserlohn grenzten in diesem Winter zum Teil schon fast an Skileupen.
Der Winterdienst ist in Iserlohn zwar regelmäßig unterwegs gewesen, jedoch ist dieser in diesem Jahr offensichtlich schnell an seine Grenzen gestoßen. Rechtsanwalt Stefan Harmuth, der sein Haus an der Hindenburgstraße in Iserlohn hat, hat nun Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt Iserlohn eingereicht.
Er zahlt von seinen Grundbesitzabgaben anteilig 10,78€ pro Monat für den Winterdienst. Da die Stadt Iserlohn nicht ordnungsgemäß gestreut hat, will er nun diese Gebühr in Zukunft nicht mehr entrichten.
Das Salz wäre zu bevorraten gewesen, da von der Stadt Iserlohn diese Gebühren vereinnahmt worden sind. Der Winterdienst ist in der städtischen Satzung definiert.
Zur Reinigung der Straßen gehört auch die Winterwartung, die umfasst insbesondere das Schneeräumen auf den Fahrbahnen und Gehwegen, den Fußgängerstraßen und Geschäftsstraßen sowie den verkehrsberuhigten Zonen, das Bestreuen der Gehwege und Fußgängerüberwege und von gefährlichen Stellen auf den Fahrbahnen bei Schnee und Eisglätte.
Der Stadt Iserlohn ist, wie in vielen anderen Städten auch, das benötigte Salz relativ schnell ausgegangen. Während des andauernden und starken Schneefalls wurde jedoch der Stadt Iserlohn Salz zu marktüblichen Preisen angeboten – sie hat dies jedoch nicht gekauft. Dafür gibt es einen Zeugen.
Des Weiteren werden weitere Zeugen und Anwohner an der Hindenburgstraße in Iserlohn belegen, dass der Winterdienst dort nicht ordnungsgemäß und regelmäßig durchgeführt worden ist. Das zuständige Verwaltungsgericht wird baldmöglichst eine Entscheidung bezüglich dieser Klage dazu treffen.
Interview auf Radio MK (23.02.2010) unter Internetseite
können Sie den Beitrag hören (MP3-Format).
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Beispielhafte Ver(sch-)wendung unserer Steuergelder
21. Februar 2010
G:\SITZUNG.8\Ausschuss\16_UmweltA\Beratung.Oef\D8-0251.wp
Stadt Iserlohn
DER BÜRGERMEISTER
(2939) Datum Drucksachen-Nr.
61-5 Saure,Hans-Jörg 26.01.2010 8/0251
Informationsdrucksache Mitzeichnung Gesehen Bm
Gremium Datum
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz 18.02.2010
Dr. Ahrens
X öffentliche Sitzung
nicht öffentliche Sitzung
Betreff : Ergebnisse der Gefähdungsabschätzungen für die Altstandorte “Christophery” und
“Kissing und Möllmann”
Investitionskosten : 33.000,00 € Folgekosten: 0,00 €
Beschlussumsetzung bis:
1 Altstandort Christophery
Ausgangslage
Im August/September 2009 wurde auf der Grundlage der konzeptionellen Überlegungen im Rahmen
des Projekts “Soziale Stadt” im Auftrag der Stadt Iserlohn eine Gefährdungsabschätzung für das
Grundstück der ehemaligen Metall- und Kunststoffverarbeitung Christophery GmbH durchgeführt.
Der Altstandort befindet sich in der Oberen Mühle 21 – 29 und hat eine Ausdehnung von annähernd
3900 m².
Aufgrund der Produktionsgeschichte wurden im Boden Verunreinigungen durch Schwermetalle,
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
sowie leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe (LHKW und BTEX) vermutet.
Maßnahmen
Im Rahmen der Untersuchung wurden auf dem Gelände 15 Bohrungen niedergebracht und Analysen
des erbohrten Bodenmaterials, der Bodenluft und des Grundwassers vorgenommen. Die räumliche
Verteilung der Bohrungen erfolgte auf Basis der vorhandenen Informationen zur Nutzungsgeschichte
sowie unter dem Aspekt, möglichst repräsentative Informationen über die Untergrundbelastung und
Zusammensetzung vorhandener Auffüllungen zu erhalten.
Zusätzlich wurde eine orientierende Material- und Bausubstanzuntersuchung durchgeführt.
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Ergebnisse
Die Bohrungen zeigten, dass auf dem Gelände 0 – 2,10 m mächtige Auffüllungen vorhanden sind, die
unterschiedliche Anteile an Ziegel, Bauschutt, Schlacken, Kohle und Bruchstücke natürlich anstehenden
Gesteins enthalten. Da das gesamte Gelände zurzeit versiegelt ist, besteht derzeit nicht
die Gefahr eines Kontaktes zwischen Menschen und verunreinigtem Bodenmaterial.
Im Bereich eines ehemaligen Gebindelagers und einer ehemaligen Werkstückentfettung wurden
unterhalb der Bodenplatte des Gebäudes erhöhte LHKW-Gehalte und dabei vor allem das dort
verwendete Tetrachlorethen (“Per”) festgestellt. Bei dieser Substanz handelt es sich um ein leichtflüchtiges
chloriertes Lösungsmittel, das häufig zur Entfettung von Werkstücken eingesetzt wurde.
Aufgrund der gefundenen Konzentrationen stellte der Gutachter eindeutig den Sanierungsbedarf fest
(beispielsweise durch Aushub im Zuge des Gebäuderückbaus).
Im Umfeld ehemaliger Betriebstankstellen und Tanklager wurden im Boden und im Grundwasser
erhöhte Kohlenwasserstoffgehalte festgestellt. Diese Bereiche müssten im Zuge eines Rückbaus
ausgekoffert werden.
Die Höhe der festgestellten Schadstoffkonzentrationen an LHKW und MKW lässt den Schluss zu,
dass von ihnen eine Gefahr für die Schutzgüter Boden, Bodenluft und Grundwasser ausgeht, da sie
über den Prüfwerten der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) liegen.
Eine akute Gefahr für Menschen besteht durch die Versiegelung des Geländes zurzeit nicht.
Die durchgeführte orientierende Untersuchung von Material und Bausubstanz ergab, dass Mauerwerk
und Bodenplatten entsprechend der ehemaligen Nutzung zum Teil erheblich mit Sulfat, BTEX,
LHKW und anderen Kohlenwasserstoffen verunreinigt sind. Im Zuge weiterer Maßnahmen empfiehlt
der Gutachter hier zu prüfen, ob eine punktuelle Trennung verunreinigter Materialien (z.B. durch
Estrichentfernung oder Fräsarbeiten) möglich ist.
Asbest wurde in Form von Rohrummantelungen sowie Platten der Aussenverkleidung nachgewiesen
und wird darüber hinaus in Flachdichtungen in Absaug- und Lüftungsanlagen, Kesselisolierungen
und Flanschdichtungen vermutet, sodass im Falle eines Rückbaus zunächst eine Entfernung dieser
Materialien unter Beachtung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften erforderlich wäre. Alle
untersuchten Materialproben ergaben gebundenes Asbest und geringe Asbestgehalte, sodass hier
keine unmittelbare Gefahr besteht.
Ähnlich verhält es sich mit den gefundenen künstlichen Mineralfasern (KMF), die aufgrund ihres
Alters durch den Gutachter teilweise ebenfalls als krebserzeugend eingestuft wurden. Die Schutzmaßnahmen
beim Rückbau liegen hier unter dem Niveau von Asbestsanierungsarbeiten größeren
Umfangs, trotzdem sind die Arbeiten so auszuführen, dass möglichst keine Fasern unkontrolliert
freigesetzt werden.
In teerhaltigen Dachbahnen wurden polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) festgestellt.
Darüber hinaus gibt es auf dem Gelände hydraulisch betriebene Aufzüge, die Hydrauliköl
enthalten.
Vermutet wird außerdem das Vorhandensein von polychlorierten Biphenylen (PCB) in Kondensatoren
der Leuchtstoffröhren und in Form von PCB-haltigem Trafoöl in der Transformatorenanlage. Die
vorhandenen Leuchtstoffröhren werden als quecksilberhaltig eingestuft.
Die angebrachten Rauchmelder enthalten zum Teil potenziell radioaktive Teile. Eine nähere Untersuchung
war hier bisher nicht möglich, da die Rauchmelder sich noch in Betrieb befinden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aufgrund der Versiegelung des Geländes aktuell
keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht, im Falle eines Abrisses und einer Umnutzung
des Geländes aber eine Sanierung des Geländes erforderlich wird. Aufgrund der hydrologischen
Verhältnisse (Nähe des Baarbaches) ist auch bei der derzeitigen Versiegelung eine Grundwassergefährdung
nicht gänzlich auszuschließen.
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2 Altstandort “Kissing und Möllmann”
Ausgangslage
Im Oktober/November 2009 wurde ebenfalls auf der Grundlage der konzeptionellen Überlegungen
im Rahmen des Projekts “Soziale Stadt” eine Gefährdungsabschätzung für das Grundstück der
ehemaligen Metallverarbeitung Kissing und Möllmann durchgeführt. Der Altstandort befindet sich in
der Oberen Mühle 28 sowie am Auerweg 1 und hat eine Ausdehnung von annähernd 10.500 m².
Aufgrund der Produktionsgeschichte wurden im Boden Verunreinigungen durch Schwermetalle,
polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) sowie
leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe (LHKW und BTEX) vermutet.
Maßnahmen
Im Rahmen der Untersuchung wurden auf dem Gelände 24 Bohrungen niedergebracht und Analysen
des erbohrten Bodenmaterials und der Bodenluft vorgenommen. Grundwasseranalysen waren nicht
möglich, da bei den Sondierungen kein Grundwasser angetroffen wurde. Die räumliche Verteilung
der Bohrungen erfolgte auf Basis der vorhandenen Informationen zur Nutzungsgeschichte sowie
unter dem Aspekt, möglichst repräsentative Informationen über die Untergrundbelastung und
Zusammensetzung vorhandener Auffüllungen zu erhalten.
Darüber hinaus wurde eine orientierende Untersuchung der Bausubstanz durchgeführt, bei der
insgesamt 32 Bausubstanz- und Materialproben entnommen und untersucht wurden.
Ergebnisse
Die untersuchten Auffüllungen zeichnen sich im Vergleich zu unbelasteten Böden durch überwiegend
leicht bis zum Teil stark erhöhte Schwermetallgehalte aus. Im Rahmen der Analysen wurden vor
allem erhöhte Blei-, Kupfer-, Zink- und Nickelwerte ermittelt. Der untersuchte, gewachsene Boden
weist deutlich geringere Schwermetallanreicherungen auf. Die darüber hinaus untersuchten Schwermetalle
(Chrom, Quecksilber und Thallium) sowie die übrigen untersuchten Parameter (Cyanid, TOC,
PAK, Kohlenwasserstoffe, PCB und Chlorkohlenwasserstoffe, BTEX und LHKW) zeigen unauffällige
bis leicht erhöhte Stoffgehalte. Da das gesamte Gelände zurzeit versiegelt ist, besteht derzeit nicht
die Gefahr eines Kontaktes zwischen Menschen und verunreinigtem Bodenmaterial. Sofern das mit
Schadstoffen belastete Auffüllungsmaterial, zum Beispiel im Zuge von Neubau- oder Umgestaltungsmaßnahmen,
an die Geländeoberfläche gelangt, ist ein Direktkontakt der beteiligten Personen mit
diesem Material allerdings zu unterbinden.
Maßnahmen zum Schutz vor Emissionen leichtflüchtiger Stoffe (BTEX und LHKW) sind aufgrund der
Untersuchungsergebnisse nicht erforderlich.
Durch die zurzeit vorhandene großflächige Versiegelung findet keine bzw. nur eine stark eingeschränkte
Versickerung von Oberflächenwasser statt. Ein Kontakt der Auffüllungsmaterialien zum
Grundwasser besteht derzeit nicht. Die durchgeführten Eluatuntersuchungen lieferten, abgesehen
von einer Ausnahme, keine Hinweise auf nennenswerte lösliche Anteile der festgestellten Schadstoffe.
Aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse ist eine Gefährdung des Grundwassers nicht zu
besorgen.
Aufgrund der Schwermetall-Anreicherungen ist ein Großteil des bei zukünftigen Baumaßnahmen
anfallenden Bodenaushubs aus dem Auffüllungsbereich nicht wiederverwertbar und muss einer
Beseitigung zugeführt werden.
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Die durchgeführte orientierende Untersuchung von Material und Bausubstanz ergab, dass Mauerwerk
und Bodenplatten entsprechend der ehemaligen Nutzung zum Teil erheblich mit Kohlenwasserstoffen
verunreinigt sind. Teilweise sind die Böden von Filterstäuben bedeckt, die hohe Schwermetallanreicherungen
aufweisen und dementsprechend nur unter Einhaltung der einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen aufzunehmen und zu entsorgen sind. Der größere Teil der untersuchten
Materialien weist Schadstoffgehalte auf, die eine Verwertung anfallenden Abbruchmaterials ermöglichen.
Die im Falle von Abbrucharbeiten anfallenden Hölzer sind nach den bisherigen Erkenntnissen der
Altholzkategorie IV zuzuordnen und können in einer dafür zugelassenen Anlage energetisch verwertet
werden.
Im Zuge der Untersuchung wurden schwach gebundene Asbestprodukte gefunden, die eine unmittelbare
Gefahr für sich dort aufhaltenden Personen bedeuten. Dabei handelt es sich um eine
Asbestkordel, die um ein nicht mehr genutztes Heizungsrohr gewickelt ist. Die erforderlichen
Sicherungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen wurden unverzüglich eingeleitet. Es besteht die Möglichkeit,
dass sich unter Putz- oder Gipsabdeckungen weitere derartige Kordeln befinden, die im Zuge
eines Rückbaus fachgerecht entfernt und beseitigt werden müssten.
Festgebundene Asbestprodukte in Form von Dach- und Fassadenplatten o.ä. wurden im Rahmen
der Bauschadstoffuntersuchung nicht festgestellt.
Neben Asbest wurden auch künstliche Mineralfasern als Dämmmaterial festgestellt, die im Rahmen
von Sanierungs- und Rückbauarbeiten unter Beachtung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen
auszubauen und zu beseitigen sind. Die Schutzmaßnahmen beim Rückbau liegen hier unter dem
Niveau von Asbestsanierungsarbeiten größeren Umfangs. Trotzdem sind die Arbeiten so auszuführen,
dass möglichst keine Fasern unkontrolliert freigesetzt werden .
In teerhaltigen Dachbahnen und Bodenbelägen wurden polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK) festgestellt. Darüber hinaus gibt es auf dem Gelände hydraulisch betriebene Aufzüge,
die Hydrauliköl enthalten, das möglicherweise PCB-haltig ist.
Vermutet wird außerdem das Vorhandensein von polychlorierten Biphenylen (PCB) in Kondensatoren
der Leuchtstoffröhren.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aufgrund der Versiegelung des Geländes aktuell
keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Im Falle eines Abrisses der Gebäude und
einer Umnutzung des Geländes wird eine Sanierung erforderlich, um einen direkten Kontakt mit
belasteten Bodenmaterialien auszuschließen.
Hinsichtlich der untersuchten Materialien und Bausubstanz ist besonders das Vorhandensein von
schwach gebundenem Asbest relevant. In den betroffenen Bereichen ist vor einem eventuellen
Rückbau eine Sanierung, unter Beachtung der geltenden technischen Regeln, durchzuführen.
Da das abschließende Gutachten zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch in Arbeit war,
können sich noch geringfügige Änderungen hinsichtlich der Bewertung der Schadstoffsituation
ergeben.
Die dargestellten Untersuchungen erfolgten zu diesem frühen Zeitpunkt, um den erforderlichen
Aufwand zur Beseitigung oder Sicherung der auf den Verdachtsflächen vorhandenen Altlasten
abschätzen zu können. Die Untersuchung und Sanierung der Altstandorte wird im Rahmen möglicher
Neu- oder Umnutzungen nach den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und
der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zum Schutz von Boden und Grundwasser
sowie zur Herstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse erforderlich.
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Die entstandenen Kosten sind im Projekt “Soziale Stadt” veranschlagt. Diese Kosten werden im
Rahmen der Förderung geltend gemacht, da die vorbereitenden Maßnahmen (Gefährdungsabschätzung)
nicht als Beginn des Vorhabens gewertet werden und somit förderunschädlich sind.
Im Auftrag
Olaf Pestl
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Begehung Projekt soziale Stadt 23.01.2010
25. Januar 2010
Am Samstag war es dann endlich soweit: Punkt 10 Uhr wartete bereits eine große Anzahl interessierter Bürger am Treffpunkt ehem. Fa. Christophery auf die Informationen, die diese Begehung bringen sollte. Herr Pestl erklärte, dass die Umnutzung der ehem. Fa. Christophery höchste Priorität hat. Gleichwohl machte er deutlich, dass hier bereits private Investoren angefragt haben. Es wird aber auf keinen Fall wieder eine industrielle Nutzung entstehen. Weiter ging es dann bis zum Lägersportplatz. Dort erfuhren die Bürger, dass für den Umbau des Sportplatzes als reine Sportstätte, im künftig vorgesehene Rahmen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Vielen ist z.B. auch nicht bekannt, dass unter dem Lägersportplatz der Baarbach herfließt. Man liebäugelt mit der Idee den Baarbach in Teilen wieder freizulegen, sowie es am Fritz-Kühn-Platz vorgesehen ist. Aber einer Freilegung muss erst eine Machbarkeitsstudie vorausgehen.Anschließend ging der Spaziergang dann zurück durch die Anlage Kissing u. Möllmann. dort wurde erklärt, dass die Fassade, die zur Straße Obere Mühle zeigt unter Denkmalschutz steht.Zur geplanten Nutzung konnte man den Bürgern noch gar nichts sagen. Nächste Station war dann über den Fahradweg erreicht; die Hauptschule Brüderstrasse. Nach Meinung der Planer Projekt soziale Stadt bietet sich die Hauptschule optimal zur Umnutzung in ein sozialen-integrativen Zentrum an. Schon fast im leichten Trab ging es dann zur Schlacht, man erfuhr dort in einer Randbemerkung, dass hier dann der zweite Kreisverkehr angedacht ist- der erste soll oben an der Kreuzung Aloyisius Kirche enstehen, wobei hier ein wenig auf das Kirchengrundstück gegriffen werden muss, und der zweite Kreisverkehr entsteht dann an der Kreuzung Schlacht/Obere Mühle…..
Naja und für den Fritz-Kühn-Platz gibt es dann Vorstellungen, dass z.B. mehr Freillicht-Aufführungen stattfinden sollen – immerhin kann man die neue Treppe dann optimal als Atrium nutzen, dann gibt es auch noch den Wusch, dass dort ein integratives Cafe o.ä. entstehen soll.
Also wir möchten uns wirklich ganz herzlich für diese tolle begleitete Führung durch unseren Stadtteil bedanken, aber letztendlich hat es uns so gut wie keine neue Erkenntnisse gebracht. Außer, dass die Vertreter der Stadt sehr erstaunt waren über die große Anzahl der interessierten Bürger..
Also bleib uns wieder nur: Nachfragen, Nachhaken, Nachbohren und weiter Informationen sammeln!!!
Wir bleiben am Ball und werden Sie auf dem Laufenden halten!
Schreiben Sie uns bitte Ihre Meinung zu der Begehung, was fanden Sie gut, an welcher Stelle hätten Sie mehr erwartet?
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Das Tauwetter bringt es an den Tag
18. Januar 2010
Das Tauwetter bringt es an den Tag ,die Spritzen liegen vor dem
Parkhaus Altstadt.
Aber in der Altstadt ist ja alles OK. Die Spritzen werden wohl von
Geisterhand dahin gekommen sein.
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Fördervereine im Denkmalschutz
17. Januar 2010
Fördervereine im Denkmalschutz
Private Fördervereine und Initiativen in der Denkmalpflege setzen seit Jahren in Deutschland positive Akzente. Sie engagieren sich ehrenamtlich für Denkmalobjekte und investieren viel Zeit und Geld, um kulturelle Werte zu bewahren.
Wir möchten uns bei diesen Personen und die Vereine für Ihr Engagement zum Erhalt der Denkmalpflege bedanken und widmen Ihnen die weiteren Seiten.
Die Denkmalinitiativen erscheinen auf der Internetseite der Vereine. Für die meisten von ihnen sind Verweise auf ihre jeweilige Internetadresse angegeben, für einige wenige ohne eigene Homepage hat der Verein BIS-Iserlohn einen Text verfasst.
Der lose Zusammenhalt der Denkmalinitiativen wird durch dieses Portal gestärkt.
(Dort werden die Vereine verlinkt und brauchen die Möglichkeit um Texte einzugeben.)
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Hardtstrasse und Auerweg
29. November 2009

Die Hardtsrasse wird trotz Ausweis als Einbahnstrasse immer wieder auch für beide Fahrtrichtungen benutzt, gerade von Ortskundigen Fahrern, ebenfalls wird der Auerweg vielfach als Abkürzung benutzt, bzw. von Fremdparkern Garagenausfahrten zugestellt, wir sine der Meinung, auch hier kann ein Ausweis als z.B. Anliegerstrasse und weiter Absperrungen schnell Abhilfe schaffen. Damit werden viele gefährliche Situationen entschärft.
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Verkehrssituation/Parksituation an der Wiemer
29. November 2009





Verkehrssituation / Parksituation an der Wiemer verbunden mit erheblicher
Lärmbelästigung
Durch die Kombination AWO Kita, Kinderspielplatz und nochmals Kita, Schulweg sowie des neu erstellten Fahrradweges ergibt sich von morgens 7 Uhr bis in die Abendstunden eine sehr hohe Frequentation der Wiemer. Spielende Kinder achten nicht auf die Autos, die in einem rasanten Tempo die Wiemer hinauffahren um am obersten Punkt zu wenden, da festgestellt wurde dass keine Parkplätze vorhanden sind. Wir sind der Meinung, dass die Kinder auch gar nicht aufpassen müssen, sondern dort auch ungestört spielen dürfen, es grenzt an ein reines Wunder dass dort noch nichts passiert ist! Nach 17 Uhr wird die Wiemer dann von den Moschee – Nutzern in Beschlag genommen, das heißt es wird dort beidseitig bis zur Absperrmarke geparkt, abends um 23 Uhr/ an den Wochenenden auch um 01:00 Uhr werden die Motoren laufengelassen und die PKW Türen laut zugeknallt, alles nachdem man sich lautstark unterhalten hat. Die Nutzer der Moschee kommen nicht nur aus Iserlohn, sondern fahren auch Pkws mit Kennzeichen BM und HA o-ä. Wir finden, diese Situation ist eine grobe Zumutung der Anwohner und diesmal zählen wir uns als Minderheitengruppe, die geschützt werden muss. Interessant ist übrigens auch die Frage, warum hier keine Parkplätze von den Betreibern der beiden Moscheen gestellt werden müssen
Aber auch für dieses Problem gibt es eine einfache Lösung: Die Absperrung der Wiemer in der Höhe ab der Hofeinfahrt des Hauses Altstadt 36, mit drei umlegbaren Pfosten, so dass lediglich die MitarbeiterInnen der AWO- Kita den Kita eigenen Parkplatz nutzen können. Für alle anderen sollte auf die Nutzungsmöglichkeit des Parkhauses Altstadt hingewiesen werden. Damit wäre auch der Wirtschaftlichkeit des Parkhauses genüge getan.
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Schwerlastverkehr
29. November 2009
Seit der Fertigstellung des Stadtbahnhofes und der damit verbundenen Straßenführung stellen wir als Anwohner der Altstadt, an der Schlacht vermehrtes Verkehrsaufkommen fest. Sehr viele LKW´S und Sattelschlepper benutzen die Altstadt als Abkürzung und vermeiden über den Stadtring zu fahren, auch werden von der MVG vermehrt sog. Doppelbusse eingesetzt, daher kommt es auch, dass es eine sogenannte Rushhour gibt, der Verkehr staut sich vom Kreisverkehr bis runter zur großen Kreuzung. Die Lärm und Schmutzbelästigung ist enorm angewachsen. Wir fordern eine schnelle Abhilfe in der Form, dass der Schwerlastverkehr nicht mehr durch die Altstadt fahren darf, sondern nur noch über den Stadtring. Gleichfalls fordern wir die MVG auf, nur noch umweltfreundliche und sog. Flüsterbusse auf diesen Strecken einzusetzen.
Schlagworte: Busse, LKW, Schwerlastverkehr
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Altstadt Highway
13. November 2009
Wie viele Gutachten musste unsere Stadt machen, um so eine Straßenführung hin zu bekommen wie bei der Altstadt.
Die Hans-Böckler-Str und der Theodor-Heuss-Ring sind jetzt richtig entlastet und so viele Fahrzeuge fahren auch nicht mehr durch die Innenstadt, weil die Meisten bei der Altstadt im Stau stehen.
Rush hour Altstadt
Dank des neuen Kreisverkehrs können jetzt alle PKW`s zügig durch die Altstadt fahren und sich anschließend durch das Nadelöhr Hohler Weg quälen, brauchen nicht mehr den über den vierspurigen ausgebauten Theodor-Heuss-Ring und über die Hans-Böcklerstrasse zu fahren…

Was sagen Sie dazu?
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Lägersportplatz
13. November 2009
Der Lägersportplatz steht mal wieder im Mittelpunkt des Geschehens, Sport, Jugend, Integration alles interessante Schlagwörter aber auch Nachbarschaft und Belästigung, meist am Wochenende , das sind Faktoren, die nur gemeinsam gelöst werden können.
Hat die Stadt überhaupt die finanzielle Kraft so eines Projekts zu stemmen, oder fehlt es auch an Eigeninitiative und Mitfinanzierung von den Nutznießern?
Ein Paradebeispiel ist der Sportplatz in der Grüne, der mit viel “men power”und Engagement umgestaltet wurde.
Was ist eigentlich das Projekt soziale Stadt ?
Warum wird der Sportplatz mit eingeplant ?
BIS-Iserlohn
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Wir freuen uns, dass aus der Alten Bahntrasse ein schöner Radweg geworden ist.


